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Research Project

Husserls Erweiterung des Willensbegriffs und ihre Bedeutungen

Den Begriff vom Willen zu erweitern ist eine fühlbare Tendenz bei Husserl, die schon Beachtung gefunden hat bei einigen Forschern, aber sowohl von einer systematischen Beschreibung der Verwandlung Husserls Willensbegriffs, von ihren historischen Zusammenhängen und ihren inneren und äußeren Quellen, als auch von der Bedeutung dieser Erweiterung für Husserls eigenes System und Philosophie überhaupt, ist noch keine Rede.

Der erste Teil beschäftigt sich zuerst mit den Richtungen, in welchen Husserl seinen Willensbegriffs erweiterte: (1) der Wille ist nicht mehr ein eigenes Bewusstsein, sondern ein allgemeiner Modus, das überall auftreten kann; (2) der Wille ist nicht mehr beschränkt auf leibliche Handlungen, sondern schließt auch mentale ein; (3) das Ziel des Willens braucht nicht begrenzt zu sein; (4) Nicht nur aktive Handlungen, sondern auch passive zählen zum Willen; (5) Tendenz, als eine primitive Form vom Willen ist intentional aber nicht vergegenständlichend; (6) Husserl spricht sogar vom „Willen der Sache“, solange sie eine Forderung erhebt aufs Subjekt.

Solche Erweiterung bringt allerdings einige Probleme für Husserls eigenes System, die auch dabei Lösungen finden mögen: (1) was Intentionalität heißt, wenn Husserl Tendenz als nicht vergegenständlichende Intentionalität charakterisiert; (2) was Passivität und Aktivität heißen, wenn Husserl von passiven Handlungen spricht; (3) was die traditionelle Trichotomie noch bedeutet, wenn der Wille so allgegenwärtig erweitert ist; (4) ob Aufmerksamkeit und die vergegenständlichende Intentionalität als verschiedene Willen zu betrachten sind.

Schließlich kommt es zu den Problemen, die unwahrscheinlich eine vorhandene Lösung bei Husserl finden kann, sondern erst in interdisziplinären Dialogen. Epiphänomenalismus ist eine einflussreiche Lehre in Psychologie, und erstaunlicherweise stelle ich eine Husserlsche Version dar, aufgrund von Ereigniskausalität. Meine Husserlsche Lösung wendet sich stattdessen an Agentkausalität, dem erweiterten Willensbegriffs und der Idee von Husserl, dass die Einheit zwischen Agenten und Handlung enger ist als diejenige zwischen zwei Ereignissen oder Substanzen. Diese Lösung hängt jedoch von drei Fragen ab: (1) wie passive Handlungen zu aktiven stehen und (2) mentale zu leiblichen, sowie (3) ob der Leib in Leibesbewusstsein weder physisch noch erlebnismäßig ist.

Betreuerin: Prof. Dr. Jagna Brudzińska